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   LAG Hamm, 21.05.2002 - 6 Sa 1308/00   

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LAG Hamm, 21.05.2002 - 6 Sa 1308/00 (https://dejure.org/2002,73288)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21.05.2002 - 6 Sa 1308/00 (https://dejure.org/2002,73288)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21. Mai 2002 - 6 Sa 1308/00 (https://dejure.org/2002,73288)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Anpassung der Betriebsrente bei stillgelegtem einzelkaufmännischen Unternehmen durch Erbin

  • IWW

    § 16 BetrAVG, § ... 1967 BGB, § 315 Abs. 2 S. 2 BGB, § 16 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG, § 5 Abs. 1 BetrAVG, § 1922 BGB, § 315 Abs. 3 BGB, § 6a EStG, § 4 Abs. 3 BetrAVG, § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO, § 97 ZPO, § 72 a ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Erben eines ehemals einzelkaufmännisch tätigen früheren Arbeitgebers zur Anpassung der Betriebsrente; Haftung des Erben für eine Versorgungszusage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 420/98

    Pflicht zur Anpassung einer Betriebsrente nach § 16 BetrAVG der Witwe eines

    Auszug aus LAG Hamm, 21.05.2002 - 6 Sa 1308/00
    Das Bundesarbeitsgericht (3 AZR 420/98) hat auf die Revision beider Parteien das Urteil des erkennenden Gerichts aufgehoben und zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das erkennende Gericht zurückverwiesen.

    Die Pflicht zur Anpassung einer Betriebsrente nach § 16 BetrAVG trifft auch den Erben des ehemals einzelkaufmännisch tätigen früheren Arbeitgebers, selbst wenn er dessen Geschäft nicht weiterführt (BAG 09.11.1999 - 3 AZR 420/98; BAG 09.11.1999 - 3 AZR 474/98).

    Besteht diese Möglichkeit nicht, weil der Einzelkaufmann eine solche Trennung nicht vorgenommen hat, oder erscheint die vorgenommene Trennung ausnahmsweise missbräuchlich, kann eine andere Betrachtung geboten sein (BAG 09.11.1999 - 3 AZR 474/98; BAG 09.11.1999 - 3 AZR 420/98).

    Beurteilungsmaßstab für die Anpassungsfähigkeit des oder der Erben ist deshalb auch nicht die Ertrags7kraft des Nachlasses als Ganzen, sondern des geerbten Unternehmensvermögens (BAG 09.11.1999 - 3 AZR 474/98; BAG 09.11.1999 - 3 AZR 420/98).

    Die gesetzliche Anpassungsprüfungspflicht trifft den früheren Arbeitgeber oder dessen Erben unabhängig davon, ob sie das Beschäftigungsunternehmen fortführen (BAG 23.10.1996 - 3 AZR 514/95; BAG 09.11.1999 - 3 AZR 474/98; BAG 09.11.1999 - 3 AZR 420/98).

    Sie ist zum Anpassungsstichtag gesondert zu ermitteln und dem Anpassungsbedarf gegenüberzustellen (BAG 09.11.1999 - 3 AZR 474/98; BAG 09.11.1999 - 3 AZR 420/98).

    Ein Eingriff in die Substanz des übernommenen Vermögens kann vom Versorgungsschuldner auch dann nicht verlangt werden, wenn das Unternehmen des früheren Arbeitgebers nicht weitergeführt wird (BAG 09.11.1999 - 3 AZR 474/98; BAG 09.11.1999 - 3 AZR 420/98).

    Zu dessen Ermittlung sind auch nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts die "aktuellen" Richttafeln zu Grunde zu legen (BAG 09.11.1999 - 3 AZR 420/98; krit. Heubeck, Betriebliche Altersversorgung 2/99, S.42 r.Sp.).

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 474/98
    Auszug aus LAG Hamm, 21.05.2002 - 6 Sa 1308/00
    Die Pflicht zur Anpassung einer Betriebsrente nach § 16 BetrAVG trifft auch den Erben des ehemals einzelkaufmännisch tätigen früheren Arbeitgebers, selbst wenn er dessen Geschäft nicht weiterführt (BAG 09.11.1999 - 3 AZR 420/98; BAG 09.11.1999 - 3 AZR 474/98).

    Der Arbeitgeber kann sich dafür entscheiden, die in einem Jahr fälligen Anpassungsprüfungen der Betriebsrenten zusammenzufassen und zu einem bestimmten Zeitpunkt innerhalb oder am Ende des Jahres vorzunehmen (BAG 09.11.1999 - 3 AZR 474/98).

    Besteht diese Möglichkeit nicht, weil der Einzelkaufmann eine solche Trennung nicht vorgenommen hat, oder erscheint die vorgenommene Trennung ausnahmsweise missbräuchlich, kann eine andere Betrachtung geboten sein (BAG 09.11.1999 - 3 AZR 474/98; BAG 09.11.1999 - 3 AZR 420/98).

    Beurteilungsmaßstab für die Anpassungsfähigkeit des oder der Erben ist deshalb auch nicht die Ertrags7kraft des Nachlasses als Ganzen, sondern des geerbten Unternehmensvermögens (BAG 09.11.1999 - 3 AZR 474/98; BAG 09.11.1999 - 3 AZR 420/98).

    Die gesetzliche Anpassungsprüfungspflicht trifft den früheren Arbeitgeber oder dessen Erben unabhängig davon, ob sie das Beschäftigungsunternehmen fortführen (BAG 23.10.1996 - 3 AZR 514/95; BAG 09.11.1999 - 3 AZR 474/98; BAG 09.11.1999 - 3 AZR 420/98).

    Sie ist zum Anpassungsstichtag gesondert zu ermitteln und dem Anpassungsbedarf gegenüberzustellen (BAG 09.11.1999 - 3 AZR 474/98; BAG 09.11.1999 - 3 AZR 420/98).

    Ein Eingriff in die Substanz des übernommenen Vermögens kann vom Versorgungsschuldner auch dann nicht verlangt werden, wenn das Unternehmen des früheren Arbeitgebers nicht weitergeführt wird (BAG 09.11.1999 - 3 AZR 474/98; BAG 09.11.1999 - 3 AZR 420/98).

  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 83/99

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalauszehrung

    Auszug aus LAG Hamm, 21.05.2002 - 6 Sa 1308/00
    Der Betriebsrentner wird durch die Bündelung deshalb insgesamt nicht unbillig belastet ( 28.04.1992 - 3 AZR 142/91; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99).

    Sie werden durch den Anpassungsbedarf und die - hier nicht einschlägige - sog. reallohnbezogene Obergrenze bestimmt (BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99).

    Abzustellen ist auf den Preisindex für Vier-Personen-Haushalte von Arbeitnehmern mit mittlerem Einkommen (BAG 14.02.1989 - 3 AZR 313/87; BAG 16.12.1976 - 3 AZR 795/75; BAG 17.4.1996 - 3 AZR 56/95; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 146/99; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 103/99 - so auch § 16 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG in der ab 1.1.1999 geltenden Fassung).

    Dem Versorgungsschuldner kann nicht aufgegeben werden, später benötigtes Kapital zusätzlich auszugeben (vgl. BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99).

  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus LAG Hamm, 21.05.2002 - 6 Sa 1308/00
    Abzustellen ist auf den Preisindex für Vier-Personen-Haushalte von Arbeitnehmern mit mittlerem Einkommen (BAG 14.02.1989 - 3 AZR 313/87; BAG 16.12.1976 - 3 AZR 795/75; BAG 17.4.1996 - 3 AZR 56/95; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 146/99; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 103/99 - so auch § 16 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG in der ab 1.1.1999 geltenden Fassung).

    Ein privatisierender früherer Unternehmer und sein Erbe sind im Verhältnis zu ihren Betriebsrentnern auch in diesem Punkt grundsätzlich nicht anders zu behandeln, als sie als aktive Unternehmer zu behandeln gewesen wären (vgl. hierzu BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 11).

  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 287/00

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalausstattung

    Auszug aus LAG Hamm, 21.05.2002 - 6 Sa 1308/00
    Letzterwähnter Zinssatz entspricht der Umlaufrendite öffentlicher Anleihen, wobei auf einen Durchschnittswert aus einem zu bestimmenden Zeitraum, der zwischen 10 und 20 Jahren angenommen wird (Ludewig/Kube, DB 1998, 1727; Langohr-Plato, BB 2002, 411; vgl. aber BAG 23.01.2001, 3 AZR 287/00, welches die konkreten Jahreswerte in die Eigenkapitalrenditenberechnung einbezieht), abzustellen ist.
  • BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 142/91

    Nachholende Anpassung der Betriebsrente

    Auszug aus LAG Hamm, 21.05.2002 - 6 Sa 1308/00
    Der Betriebsrentner wird durch die Bündelung deshalb insgesamt nicht unbillig belastet ( 28.04.1992 - 3 AZR 142/91; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99).
  • BAG, 23.10.1996 - 3 AZR 514/95

    Betriebsrentenanpassung durch Rentnergesellschaft

    Auszug aus LAG Hamm, 21.05.2002 - 6 Sa 1308/00
    Die gesetzliche Anpassungsprüfungspflicht trifft den früheren Arbeitgeber oder dessen Erben unabhängig davon, ob sie das Beschäftigungsunternehmen fortführen (BAG 23.10.1996 - 3 AZR 514/95; BAG 09.11.1999 - 3 AZR 474/98; BAG 09.11.1999 - 3 AZR 420/98).
  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 146/99

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalverzinsung

    Auszug aus LAG Hamm, 21.05.2002 - 6 Sa 1308/00
    Abzustellen ist auf den Preisindex für Vier-Personen-Haushalte von Arbeitnehmern mit mittlerem Einkommen (BAG 14.02.1989 - 3 AZR 313/87; BAG 16.12.1976 - 3 AZR 795/75; BAG 17.4.1996 - 3 AZR 56/95; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 146/99; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 103/99 - so auch § 16 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG in der ab 1.1.1999 geltenden Fassung).
  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 103/99

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus LAG Hamm, 21.05.2002 - 6 Sa 1308/00
    Abzustellen ist auf den Preisindex für Vier-Personen-Haushalte von Arbeitnehmern mit mittlerem Einkommen (BAG 14.02.1989 - 3 AZR 313/87; BAG 16.12.1976 - 3 AZR 795/75; BAG 17.4.1996 - 3 AZR 56/95; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 146/99; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 103/99 - so auch § 16 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG in der ab 1.1.1999 geltenden Fassung).
  • BAG, 23.01.1990 - 3 AZR 171/88

    Einstandspflicht d. PSV nach Umwandlung eines Unternehmens

    Auszug aus LAG Hamm, 21.05.2002 - 6 Sa 1308/00
    Unerheblich ist, ob es sich zurzeit des Erbfalls um bereits fällige Schulden handelt (BAG 23.01.1990 - 3 AZR 171/88).
  • BAG, 15.09.1977 - 3 AZR 654/76

    Ruhegehalt - Geldentwertung - Gleichbehandlung - Geschäftsgrundlage -

  • BAG, 14.02.1989 - 3 AZR 313/87

    Anpassung der Betriebsrenten - reallohnbezogenen Obergrenze

  • BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 795/75

    Betriebliche Altersversorgung: Inflationsausgleich

  • BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 356/91

    Nachholende Anpassung der Betriebsrente

  • LAG Hamm, 03.02.1998 - 6 Sa 727/96

    Anpassung einer Betriebsrente; Übermäßige Belastung eines Unternehmens;

  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 614/78

    Anpassung - Betriebliche ALtersversorgung - Kaufkraftverlust - Sozialversicherung

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